Jahrelang lockte Andreas V. Kinder in seine Hütte auf dem Campingplatz in Lügde. Die Täter des Missbrauchskomplexes Lügde sitzen bereits im Gefängnis, aber viele Opfer kämpfen noch immer um Entschädigung. Die aktuelle Gesetzeslage erschwert dies. Das Opferentschädigungsgesetz soll Opfern helfen, mit den Folgen von Gewalttaten umzugehen. Allerdings funktioniert es nicht reibungslos, insbesondere wenn Kinder betroffen sind. Dies wird besonders deutlich im Missbrauchsfall von Lügde. Zahlreiche Opfer warten immer noch darauf, entschädigt zu werden. Das Verfahren ist zermürbend und es müssen viele Informationen über die Betroffenen gesammelt werden. Besonders schwierig ist der Nachweis von psychischen Schäden bei sexuellem Missbrauch. Zusätzlich sind Kinderopfer von sexuellem Missbrauch oft benachteiligt, da das Entschädigungssystem in erster Linie für erwachsene Opfer ausgelegt ist. Die Bewilligungsquote von Entschädigungsanträgen ist generell niedrig. Es mangelt auch an Expertise und Schulungen für die zuständigen Behörden. Eine Lösung wäre die Einrichtung von spezialisierten Traumaambulanzen für Kinder und Jugendliche, um eine bessere Versorgung und schnellere Bearbeitung der Anträge zu gewährleisten.
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