Im Gerichtsprozess am Landgericht Frankenthal wurde ein 39-jähriger Sexualstraftäter diskutiert, dem eine Sicherungsverwahrung drohen könnte. Eine Gutachterin berichtete, dass sie keine Anzeichen dafür sieht, dass der Mann Änderungen in seinem Verhalten vornehmen würde. Der Mann wurde bereits wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, Verbreitung pornographischer Schriften und schweren sexuellen Missbrauchs verurteilt. Zwischen Sommer 2022 und Sommer 2023 hat er wiederholt Mädchen angesprochen und über Instagram und Snapchat unerlaubterweise kontaktiert. Unter anderem hat er obszöne Fotos versendet. Die Gutachterin hält ihn für pädophil, emotional instabil und leicht lernbehindert, sieht aber auch eine gewisse Kontrollfähigkeit bei ihm. Er erkennt nicht das Unrecht seiner Taten und könnte bei Gelegenheit wieder rückfällig werden. Ein Urteil könnte bald gefällt werden, bei weiterer Straffälligkeit wäre eine Inhaftierung mit nachfolgender Sicherungsverwahrung möglich…
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