Ein Schöffengericht unter Leitung von Amtsrichter Björn Schindler verurteilte einen 47-jährigen Familienvater zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Aufgrund der großen Menge von etwa 22.000 Fotos und 4.400 Videos mit teils sehr expliziten Inhalten, lehnte das Gericht eine Bewährungsstrafe, wie von der Verteidigung vorgeschlagen, ab. Die meisten der Dateien zeigten laut Gutachten missbrauchte Kinder im Alter von zehn Jahren bis hin zu Babys. Die Staatsanwaltschaft hatte sogar eine Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten gefordert.
Die Ermittler der Kriminalpolizei kamen dem Mann nicht durch einen Hinweis von einem Provider oder Messenger-Dienst aus den USA auf die Spur, sondern durch Informationen aus Neuseeland. Dort wurde ein sogenannter “Cloud-Storage”-Anbieter enttarnt, der Dienste zum Speichern unstrukturierter Daten anbot. Diese Plattformen erlauben es, beliebige Datenmengen zu speichern und abzurufen. Die auf dem neuseeländischen Server gespeicherten Daten enthielten jedoch Kinderpornografie. Der Angeklagte hatte von dort Fotos und Videos bezogen und war mit seiner E-Mail-Adresse registriert, was zu einem Durchsuchungsbefehl führte…
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