Familiengerichte müssen Maßnahmen ergreifen, wenn Kinder zum Beispiel körperlich, geistig oder seelisch gefährdet sind und die Eltern dagegen entweder nichts tun können oder wollen. Jugendämter rufen Familiengerichte immer dann an, wenn sich die Gefährdung des Kindeswohles nur durch eine gerichtliche Entscheidung abwenden lasse, so das Landesamt…
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