Kurz vor Weihnachten hat der Bewertungsausschuss zwei neue Leistungen in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen, die dazu beitragen sollen, den Schutz des Kindeswohls durch Vertragsärzte zu verbessern. Ab Januar werden die Meldung von Verdachtsmomenten einer möglichen Kindeswohlgefährdung und die damit verbundene Fallbesprechung Teil des EBM sein. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Sicherheit und das Wohlergehen von Kindern zu gewährleisten, indem Ärzte und Ärztinnen darin unterstützt werden, entsprechende Anhaltspunkte professionell einzuschätzen und zu melden. Diese Änderungen stellen eine wichtige Entwicklung im Bereich des Kinderschutzes dar und ermöglichen es Medizinern, bei der Identifizierung und Bearbeitung von Fallkonstellationen aktiv zu werden, die auf eine Gefährdung des Kindeswohls hindeuten könnten…
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