Werdohl – Der Staatsanwalt beantragte eine Haftstrafe von acht Jahren wegen sexuellen Missbrauchs in 574 Fällen und schweren sexuellen Missbrauchs in sechs Fällen. Die beiden Anwälte des Angeklagten beantragten einen Freispruch für ihren Mandanten. Der Angeklagte sei „über Jahrzehnte hinweg seiner Neigung zum Missbrauch von Kindern nachgegangen“, warf der Staatsanwalt dem Werdohler vor. Konkret sollen sich die Taten zwischen Januar 2007 und dem August 2021 zunächst in einer Wohnung in Lüdenscheid, vor allem aber in Werdohl zugetragen haben. Hier wohnte der Angeklagte mit seiner Partnerin und deren beiden Töchtern…
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