Oldenburger Gerichtsurteil rechtskräftig: Großvater hat sich an Enkeltochter sexuell vergangen. Zu vier Jahren Gefängnis hatte das Oldenburger Landgericht einen 72-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt. Er wollte einen Freispruch vom Bundesgerichtshof. So kam es aber nicht.
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