Kindesmisshandlung: Prozessauftakt nach qualvollem Tod eines Kleinkindes

Im Ostalbkreis kam es zum tragischen Tod eines erst 23 Monate alten Jungen, der an den Folgen innerer Verletzungen verstarb. Seine Mutter und deren damaliger Lebensgefährte wurden daraufhin wegen ihrer Verantwortung für das Leid des Kindes verurteilt. Der Partner der Mutter erhielt eine 14-jährige Haftstrafe für Totschlag und schwere Kindesmisshandlung. Allerdings legte die Staatsanwaltschaft Revision ein, da sie auf eine Verurteilung wegen Mordes mit lebenslanger Haft plädierte; das initiale Urteil wurde daraufhin vom Bundesgerichtshof aufgehoben, und der Fall wird nun erneut aufgerollt. Die Misshandlungen waren vielfältig und umfassten sogar Bisswunden vom Angeklagten. Den Ausschlag gab letztlich ein tödlicher Tritt in den Bauch des Kleinkinds.

Die Mutter selbst wurde wegen Unterlassung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt, da sie von den Misshandlungen wusste, aber nicht eingriff. Ihr Urteil ist bereits rechtskräftig. Ein neues Urteil im Revisionsprozess wird gegen Ende Februar erwartet…

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