Kindesmisshandlung: Stiefvater verurteilt

Letztlich waren die beiden von ihm am ersten Verhandlungstag eingeräumten Taten die einzig gesicherte Grundlage für das Urteil. Vier weitere Übergriffe waren strittig und konnten nicht bewiesen werden. „Hätte er kein Geständnis abgelegt, zweimal mit dem Gürtel zugeschlagen zu haben, wäre es wohl nicht zu einer Verurteilung gekommen“, sagt Verteidiger Christian Thüner. Er und sein Mandant, der sich mittlerweile bei einer Männerberatung Hilfe geholt hat, nahmen das Urteil an. Damit ist es rechtskräftig…

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