Das Gesetz sieht einheitliche fachliche Mindeststandards vor, die alle Jugendämter bei Kindeswohlgefährdungen zu beachten haben. In allen Jugendamtsbezirken sollen künftig interdisziplinäre Netzwerke zum Kinderschutz aufgebaut werden. In Betreuungseinrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe werden Leitlinien für Kinderschutzkonzepte etabliert. Das Fachpersonal wird entsprechend geschult. Bis einschließlich 2024 sollen rund 224 Millionen Euro in die Umsetzung des Gesetzes investiert werden…
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