Das Bundesgericht in der Schweiz hat die Berufung eines Vaters aus Zürich zurückgewiesen, der zu einer langen Freiheitsstrafe von 16,5 Jahren verurteilt wurde. Der Mann war angeklagt worden, seine Kinder eingesperrt, misshandelt zu haben und zudem seine Tochter zu sexuellen Handlungen gezwungen zu haben. Der Beschuldigte hatte eine Verweigerung des rechtlichen Gehörs geltend gemacht und auf Freispruch von allen Anklagepunkten plädiert. Das Bundesgericht fand jedoch keine Rechtsverstöße seitens des Zürcher Obergerichts und wies die Berufung zurück. Laut Anklage hatten der Beschuldigte und seine Ex-Frau ein jahrelanges Folterregime gegenüber zwei ihrer Kinder praktiziert. Beim Tatvorgehen wurden “sadistische Züge” erkannt. Die Ex-Frau hatte bereits eine Freiheitsstrafe von 10,5 Jahren erhalten, deren Urteil rechtskräftig ist…
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