Ab sofort sind Verbreitung und Besitz von Anleitungen zu sexuellem Kindesmissbrauch verboten. Feindeslisten und Hetze sind jetzt ebenfalls strafbar. Verbreitung und Besitz von Anleitungen zu sexuellem Kindesmissbrauch sind ab sofort verboten, ebenso das Veröffentlichen privater Informationen auf Feindeslisten und hetzende Beleidigungen. Ein weiteres in Kraft getretenes Gesetz verbietet die Verbreitung personenbezogener Daten, wenn den genannten dadurch Schaden droht. Wer sich einer verhetzenden Beleidigung schuldig macht, kann ebenfalls zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden…
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