Am Mittwoch wurde eine Stiefmutter vor dem Salzburger Landesgericht wegen Kindesmisshandlung zu neun Jahren unbedingter Haft verurteilt, während ihr mitangeklagter Vater eine bedingte Freiheitsstrafe erhielt. Der Staatsanwaltschaft waren fortgesetzte Gewaltausübung gegenüber den drei Stiefkindern vorgeworfen worden, wobei die Frau in einem weiteren Fall freigesprochen wurde. Der zweitangeklagte Vater wurde wegen Körperverletzung und Nötigung zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt…
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