Revision eingereicht nach harten Haftstrafen wegen Kindesmissbrauchs und Messerangriff.

Das Landgericht Neubrandenburg verurteilte zwei Männer aufgrund unterschiedlicher Delikte zu Freiheitsstrafen, wogegen nun Revision eingelegt wurde. Der erste Fall betrifft einen 18-jährigen aus Neustrelitz, der wegen einer Messerattacke im Bahnhofstunnel, wo er einen 17-jährigen Bekannten schwer verletzte, zu sieben Jahren Haft verurteilt wurde. Richterin Daniela Lieschke entschied strenger als die von der Staatsanwaltschaft geforderten sechs Jahre. Das Opfer erlitt lebensgefährliche Verletzungen, überlebte aber durch schnell eingeleitete medizinische Maßnahmen. Im zweiten Fall wurde ein 49-Jähriger aus der Region Waren an der Müritz wegen 17-fachen Kindesmissbrauchs zu sechs Jahren Haft verurteilt. Er soll einen Jungen über vier Jahre hinweg missbraucht haben und wurde der Taten für schuldig befunden, obwohl er im Prozess schwieg. Beide Urteile werden vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe auf ihre Rechtsbeständigkeit überprüft, was bis zu einem Jahr dauern kann…

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