Ein 61-jähriger selbsternannter “Prophet” einer niederländischen Glaubensgemeinschaft, der wegen sexuellen Kindesmissbrauchs verurteilt wurde, muss Deutschland endgültig verlassen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Klage des Mannes gegen seine Ausweisung abgewiesen. Die Behörde des Kreises Kleve hatte argumentiert, dass von dem Sektenführer ein erhebliches Rückfallrisiko ausgeht und er eine unabweisbare Gefahr darstellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Oberverwaltungsgericht in Münster angefochten werden. Der Verurteilte hatte sich als EU-Bürger gegen den Verlust der Freizügigkeit und die Anordnung der Ausreise sowie Überstellung in ein niederländisches Gefängnis gewehrt. Das Landgericht Kleve verurteilte ihn Ende 2021 zu fünf Jahren Haft wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern. Laut seinem Anwalt liegen die Taten bereits 15 Jahre zurück und der Mandant habe sich seitdem nichts zuschulden kommen lassen.
AKTUELLER LINK: Interaktiver Report PKS 2013-2022