Die Handlungen, die als sexuelle Gewalt bezeichnet werden, weisen eine große Bandbreite auf: Sexuelle Übergriffe reichen von verbalen Belästigungen, über voyeuristisches Betrachten des kindlichen Körpers bis zu (nur scheinbar unabsichtlichen) flüchtigen Berührungen von Brust oder Genitalbereich. Bei einem Verdacht auf Kinder- oder Jugendpornografie oder sexuelle Gewalt sollte sich jeder frühzeitig an die örtliche Polizeidienststelle wenden. Des Weiteren finden Sie in diesem Artikel bundesweite Beratungsstellen, die auf das Thema sexueller Missbrauch spezialisiert sind…
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