„Sie haben schweres Unrecht an dem Jungen verübt“, sagte die vorsitzende Richterin Sandra Marks am Mittwoch. Unrecht, das der Angeklagte weit von sich gewiesen hatte. Nein, er habe sich weder an der Tochter noch an dem Sohn seiner Lebensgefährtin vergangen. Nur, dass er einmal den Jungen im Bad geohrfeigt habe, hatte er zugegeben…
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