Um sexueller Gewalt gegen Kinder, insbesondere in der digitalen Welt, entgegenzuwirken, führte der Gesetzgeber 2021 einen neuen Straftatbestand ins Strafgesetzbuch ein: sexuellen Kindesmissbrauch ohne physischen Kontakt. Dies berücksichtigt die Risiken, die durch Internet, Messenger und Chatrooms entstehen. Doch die Gesetzesänderung birgt auch Herausforderungen, da in der digitalen Welt das Alter eines Gesprächspartners oft unklar bleibt…
Den vollständigen Beitrag lesen unter: https://www.anwalt.de/rechtstipps/sexueller-missbrauch-von-kindern-ohne-koerperkontakt-anzeige-wegen-verstoss-gegen-176a-stgb-216022.html