Ulm: Revision nach Urteil wegen Kindesmissbrauchs

Der Angeklagte wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. SWR Uli Zwerenz Das Landgericht Ulm hatte am vergangenen Freitag einen 45-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Die Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass er Minderjährige zwei Mal schwer missbraucht hatte. Zudem wurde er in 129 Fällen des sexuellen Missbrauchs für schuldig befunden.

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