Weil er seine siebenjährige Großnichte missbraucht hat, ist am Freitag am Wiener Landesgericht ein 60-Jähriger zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Zusätzlich wurde der er in den Maßnahmenvollzug eingewiesen. Einem psychiatrischen Gutachten zufolge ist seine pädophile Störung derart ausgeprägt, dass die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher geboten war. In der Sonderstrafanstalt sind haftbegleitende therapeutische Maßnahmen gewährleistet…
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