Bereits im November vergangenen Jahres stand der Mann wegen Kindesmissbrauch vor Gericht. Der einst Selbständige hat offensichtlich eine Vorliebe für kleine Buben. Damals ging es um zwei Geschwister, beide Söhne eines Bekannten. Der Mann wurde schuldig gesprochen und rechtskräftig verurteilt. Die Strafe wurde damals mit sechseinhalb Jahren ausgemessen. Nun geht es um einen weiteren Vorfall, der damals aus prozessökonomischen Gründen
ausgeschieden wurde. Diesbezüglich wurde heute das Urteil gesprochen…
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