„Löschen statt sperren“: Erste Erfolge im Kampf gegen Kinderpornografie und sexuellem Kindesmissbrauch im Internet

Kinderpornografie und (darstellender) sexueller Missbrauch im Internet boomt (-> interessierte Leser/innen finden hier einen Artikel zu diesem Thema). Und dabei hat es die Fähigkeit, Leben dauerhaft zu beschädigen – insbesondere, wenn es sich dabei um im Netz verweilende Inhalte handelt. Daher ist es von höchster Bedeutung, diese Inhalte aufzudecken und zu melden, nicht nur um deren Erstellung und Verbreitung einzudämmen, sondern auch, um sowohl die Opfer als auch die Täter/innen zu identifizieren und zu handeln. 

Zur Bekämpfung dieser Form von Verbrechen setzt die Bundesregierung neben der klassischen Strafverfolgung nun vermehrt auch auf die rasche Entfernung kinderpornographischer Inhalte aus dem Internet. Dies geschieht durch eine Zusammenarbeit zwischen den betroffenen staatlichen Behörden und privaten Einrichtungen. Und der aktuelle Bericht über die im Jahr 2022 ergriffenen Maßnahmen zum Zweck der Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornografischem Inhalt im Sinne des §184b des Strafgesetzbuchs zeigt: mit Erfolg. 

Überblick über Gesamtzahl der eingegangenen Hinweise auf Kindesmissbrauch im Netz

Die Datengrundlage für die im Bericht enthaltenen Untersuchungen stammt aus der jährlichen Anzahl von Meldungen zu kinderpornografischen Inhalten, die bei diversen Beschwerdestellen und dem Bundeskriminalamt (BKA) eingereicht wurden. Im Jahr 2022 erfassten diese insgesamt 15.309 Meldungen bezüglich kinderpornografischer Inhalte im Internet, sowohl national als auch international. Im Vergleich dazu gab es im Jahr 2021 insgesamt 11.914 Meldungen, was einer Steigerung von 28,5% entspricht. Von den im Jahr 2022 erfassten Meldungen befanden sich die Inhalte in 7.868 Fällen (51,4%) im Inland und in 7.441 Fällen (48,6%) im Ausland. Zum Vergleich: Im Jahr 2021 waren 6.508 Fälle (54,63%) im Inland und 5.406 Fälle (45,37%) im Ausland gehostet.

Quelle: Bericht über die im Jahr 2022 ergriffenen Maßnahmen zum Zweck der Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornografischem Inhalt im Sinne des § 184b des Strafgesetzbuchs I S. 10
Kurzer Verfügbarkeitszeitraum von kinderpornografischem Material im Inland

In der Regel erfolgt die Entfernung von im Inland gehosteten kinderpornografischen Inhalten schneller als von solchen, die im Ausland gehostet werden. Der Grund dafür ist die geringere Anzahl an Verfahrensschritten bei im Inland gehosteten Inhalten. So wurden 76,32% (entsprechend 6.005 URLs) der betroffenen Inhalte in Deutschland innerhalb von zwei Tagen entfernt (im Vergleich zu 61,92% oder 4.030 URLs im Jahr 2021). Nach einer Woche waren 99,65% (oder 7.841 URLs) der Inhalte gelöscht (im Vergleich zu 97,53% oder 6.347 URLs im Jahr 2021). Die durchschnittliche Verfügbarkeit dieser Inhalte im Internet nach Meldung beim BKA betrug etwa 1,54 Tage, was gegenüber dem Vorjahreswert von 2,55 Tagen eine signifikante Reduzierung darstellt.

Quelle: Bericht über Maßnahmen zur Löschung I S. 11
Quelle: Bericht über Maßnahmen zur Löschung I S. 12
Quelle: Bericht über Maßnahmen zur Löschung I S. 13
Längerer Verfügbarkeitszeitraum von im Ausland gehosteter Kinderpornografie im Internet

Die Entfernung von kinderpornografischen Inhalten, die im Ausland gehostet werden, dauert aufgrund des komplizierteren Verfahrens und der größeren Anzahl beteiligter Parteien länger. Nach einer Woche wurden 53,23%  (also 3.961 URLs) aller Inhalte entfernt (im Jahr 2021 waren es 56,59% oder 3.059 URLs). Nach vier Wochen waren 88,54%  (das sind 6.588 URLs) der Inhalte entfernt (im Jahr 2021 waren es 88,11% oder 4.763 URLs). Inhalte, die nicht gelöscht wurden, werden zur Durchführung des Indizierungsverfahrens an die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) weitergeleitet. Die primären Staaten, in denen Hinweise zu dort gehosteten Inhalten weitergeleitet wurden, sind USA (36,41%, 2.709 URLs), Niederlande (18,96%, 1.411 URLs) und Russland (11,29%, 840 URLs).

Quelle: Bericht über Maßnahmen zur Löschung I S. 14
Quelle: Bericht über Maßnahmen zur Löschung I S. 15
Warum „löschen statt sperren“? 

Bundesinnenministerin Nancy Fauser erklärt: “In der Regel werden solche Bilder und Videos mehrfach im Internet geteilt. Einmal hochgeladen kursieren diese noch Jahre – das ist unerträglich für die Betroffenen und verletzt deren Würde und deren Rechte immer und immer wieder. Deshalb verhandeln wir intensiv über europäische Regeln, mit denen wir digitale Plattformen in die Pflicht nehmen wollen, damit Missbrauchsdarstellungen entdeckt, gelöscht und die Täter verfolgt werden. Mit dem EU-Zentrum gegen Kindesmissbrauch werden wir die Opfer unterstützen. Wir werden ihnen erstmals das ausdrückliche Recht geben, zu erfahren, ob Missbrauchsabbildungen noch im Umlauf sind. Den Betroffenen Rechte und eine Stimme zu geben, ist mir sehr wichtig.“

Und die eben präsentierten Daten legen nahe, dass diese Strategie einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch und Kinderpornografie im Netz leisten kann.

AKTUELLER LINK: Interaktiver Report PKS 2013-2022

Kommentar verfassen